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   BFH, 24.09.2009 - IV S 13/09 (PKH)   

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https://dejure.org/2009,10385
BFH, 24.09.2009 - IV S 13/09 (PKH) (https://dejure.org/2009,10385)
BFH, Entscheidung vom 24.09.2009 - IV S 13/09 (PKH) (https://dejure.org/2009,10385)
BFH, Entscheidung vom 24. September 2009 - IV S 13/09 (PKH) (https://dejure.org/2009,10385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Liebhaberei bei Schiffsvercharterung; Anforderungen an den Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH); Darlegung des Streitverhältnisses; Keine Beiordnung eines Steuerberaters bei abgelehntem PKH-Antrag

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 1 S. 2; ; FGO § 62 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 1 S. 2; FGO § 62 Abs. 4
    Zweck und Anforderung an die Substantiierungspflicht im Zusammenhang mit einem Prozesskostenhilfeantrag

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Liebhaberei bei Vermietung eines Schiffes; schlüssige Darlegung des Streitverhältnisse; Anforderung an den Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.06.1995 - IX B 168/94

    Anspruch des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BFH, 24.09.2009 - IV S 13/09
    Der Zweck der Substantiierungspflicht, dem Gericht eine Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung (§ 114 Satz 1 ZPO) zu ermöglichen, erfordert im Falle der Vertretung des Antragstellers nach § 62 Abs. 4 FGO jedenfalls ein Mindestmaß an rechtlicher Begründung des PKH-Antrags in dem Sinne, dass die hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung schlüssig dargelegt wird (BFH-Beschluss vom 8. Juni 1995 IX B 168/94, BFH/NV 1996, 64; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 142 Rz 68; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz 8 a.E.).
  • BFH, 24.09.2009 - IV B 75/09

    Bedingte Einlegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 24.09.2009 - IV S 13/09
    Dem Antrag wurde die Beschwerdeschrift vom 5. Juni 2009 beigefügt (vgl. Verfahren IV B 75/09).
  • BFH, 05.09.2007 - X S 10/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beiordnung eines Notanwalts; Ladung zu einem

    Auszug aus BFH, 24.09.2009 - IV S 13/09
    Demgemäß kann auch dem Antrag auf Beiordnung der Steuerberater ... nicht entsprochen werden (§ 142 Abs. 2 FGO; BFH-Beschluss vom 5. September 2007, X S 10/07 (PKH), [...]).
  • BFH, 24.09.2009 - IV B 75/09

    Bedingte Einlegung eines Rechtsmittels

    Letzterem Verständnis steht nicht nur der eindeutige Wortlaut der Beschwerdeschrift, sondern vor allem entgegen, dass die Nichtzulassungsbeschwerde --ebenso wie der Antrag auf PKH (vgl. Beschluss vom heutigen Tag IV S 13/09 (PKH))-- von einer nach § 62 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) postulationsfähigen Person (Steuerberatungsgesellschaft) eingelegt wurde (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8. April 1999 II R 8/98, BFH/NV 1999, 1244; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 116 FGO Rz 116).
  • BFH, 19.10.2017 - X S 9/17

    Frist zum Nachweis der Mittellosigkeit bei PKH für eine erhobene oder noch zu

    Mangels Erfolgs des PKH-Antrags kann auch dem Antrag auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten nach § 142 Abs. 2 FGO nicht entsprochen werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. September 2009 IV S 13/09 (PKH), BFH/NV 2010, 233, unter II.2., m.w.N.).
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